Beschreibung
Leckere Äpfel genießen — den Apfelwickler biologisch bekämpfen
Haben Sie schon einmal herzhaft in einen Apfel gebissen, und Sie hat eine verdutzte kleine Raupe angeschaut? Dann haben Sie wahrscheinlich gerade mit der Made des Apfelwicklers Bekanntschaft gemacht. Hoffentlich hat dieser kleine “Wurm” nicht schon zu großen Schaden angerichtet. Obstmaden können beträchtliche Ernteeinbußen erzeugen. Unreifen Äpfel fallen ab, in den Äpfeln befinden sich Maden und Sie müssen viele Ihrer sorgsam gehegten Äpfel wegschmeißen. Glücklicherweise gibt es mit Madex® Apfelwicklerfrei eine umweltfreundliche Möglichkeit, um diesen Schädling erfolgreich zu bekämpfen.
Madex® Apfelwicklerfrei ist ein hoch selektives Insektizid zur biologischen, wirkungsvollen und nachhaltigen Bekämpfung von Larven des Apfelwicklers (Cydia pomonella), einer Schmetterlingsart. Der biologische Wirkstoff im Produkt ist ein Granulosevirus, welches auf die Raupen des Apfelwicklers (auch Obstmade genannt) wie ein Krankheitserreger wirkt. Mit Madex® Apfelwicklerfrei können Apfelwickler schon im jungen Obstmaden-Stadium bekämpft werden.
Das verbesserte Virus-Isolat gewährleistet eine erfolgreiche Bekämpfung auch von Apfelwickler-Populationen, welche eine Resistenz gegen bisherige Virenpräparate aufweisen. Das Produkt ist für nicht-gewerbliche Anwender im Obstbau und im ökologischen Landbau zulässig und kann im Haus- und Kleingartenbereich verwendet werden. Madex® Apfelwicklerfrei ist gelistet in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Biologische und hoch selektive Bekämpfung von Raupen des Apfelwicklers
Neues hochwirksames Virus-Isolat: auch gegen Granulosevirus-resistente Apfelwickler wirksam
Anwendbar bei Kernobst (Apfel, Birne, Nashi, Quitte, Aprikose, Pfirsich, Pflaume, Walnuss, Feige)
Nicht bienengefährlich (B4), nützlingsschonend
Für nicht-gewerbliche Anwender im Obstbau zulässig
Im ökologischen Landbau zulässig (gelistet in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland)
Vollständig biologisch abbaubar, unbedenklich für die Umwelt
Nachfolgeprodukt von Madex® Max
Inhalt:
100 ml Suspensionskonzentrat mit dem biologischen Wirkstoff Cydia pomonella Granulovirus Isolat V15 (mit 2.500.000.000.000 Granula je l) und einem Wirkstoffgehalt von 42,75 g/l.
Wirkungsweise:
Das Cydia pomonella Granulovirus ist ein sehr selektives Virus, das ausschließlich gegen Raupen des Apfelwicklers wirkt. Die Raupen nehmen die Granuloseviren mit der Nahrung auf (Blätter und Früchte). Die Viren vermehren sich in den Raupen und führen zu einem raschen Absterben schon im ersten Larvenstadium (L1). Ein Teil der Larven stirbt in einem späteren Larvenstadium oder in der winterlichen Entwicklungsruhe (Diapause) ab, was die Population im Folgejahr zusätzlich reduziert. Madex® Apfelwicklerfrei wirkt selektiv gegen Apfelwicklerraupen, andere Insekten (z.B. Nutzinsekten wie Bienen) sind nicht gefährdet.
Anwendung:
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig (Kernobst).
100 ml Madex® Apfelwicklerfrei reicht für 13 Liter Spritzbrühe, was für die Behandlung von 500 m² je 2 Meter Kronenhöhe ausreicht.
Die Erstbehandlung wird ab Mitte Mai empfohlen, abhängig von Witterung und Falterflug
Behandlung Ihrer Obstbäume bis Ende Juli bzw. September (bei Entwicklung einer zweiten Generation Apfelwickler)
Ein zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen von mindestens 6 Tagen ist einzuhalten.
Es sind maximal 4 Behandlungen pro Jahr zugelassen.
Menge Madex |
Menge Wasser |
Fläche in m² je 2 Meter Kronenhöhe |
5 ml |
650 ml |
25 m2 (ca. 2 Mittelstamm-/Niederstammbäume oder ca. 10 Säulenbäume) |
20 ml |
2,6 L |
100 m2 (ca. 1–2 Hochstammbäume) |
100 ml |
13 L |
500 m2 |
Wann sollten Sie mit der Bekämpfung des Apfelwicklers beginnen?
Die Weibchen der Apfelwickler legen ihre Eier ab Ende Mai bis Anfang September an den Früchten ab (1–2 Generationen pro Jahr). Die Larven schlüpfen innerhalb von 2–3 Wochen und fressen sich anschließend in die Früchte ein. Da die Larven das Präparat über die Nahrung aufnehmen, muss eine Anwendung von Madex® Apfelwicklerfrei vor dem Schlüpfen der Larven (ab Mitte Mai) erfolgen.
Wie erfahre ich den genauen Zeitpunkt der Erstbehandlung mit Madex® Apfelwicklerfrei?
Der exakte Spritzzeitpunkt sollte mittels BIOLOCK Pheromonfallen ermittelt werden. Die Pheromonfallen werden ab Mitte Mai in die Apfelbäume gehängt und locken mittels Sexuallockstoff die männlichen Apfelwicklerfalter an. Bei einer Fangquote von über 5 Faltern pro Woche empfehlen wir 7 Tage später die erste Spritzung mit Madex® Apfelwicklerfrei. Alternativ können Sie den Zeitraum zur Erstbehandlung für Ihre jeweilige Region auf der Seite des Infodienstes Landwirtschaft (hier beispielsweise BW) ansehen.
Die Spritzungen sollten bis Anfang September in 8–10-tägigen Intervallen erfolgen. Optimale Bekämpfungserfolge werden bei Anwendung des Produktes ab Schlüpfen der ersten Larven (Larvenstadien L1 — L3) und bei warm-trockenen Witterungsbedingungen (Temperaturen oberhalb 15 °C) erreicht. Bei einem schwachen Befall in den Vorjahren sind zwei Behandlungen im Jahr ausreichend. Je stärker der Befall in den Vorjahren war, desto häufiger kann Madex® Apfelwicklerfrei eingesetzt werden. Allerdings sind maximal vier Behandlungen pro Jahr erlaubt.
Wie wende ich Madex® Apfelwicklerfrei an?
die Flasche Madex® Apfelwicklerfrei vor der Anwendung gut schütteln
laut Herstellerangaben mit Wasser verdünnen
die gewünschte Menge Spritzbrühe in eine Gartenspritze füllen
alle Pflanzenteile gleichmäßig benetzen
Anwendung nach 8–10 Sonnentagen wiederholen
Für einen gleichmäßigen Spritzbelag eignen sich unsere leichten Handsprühgeräte und Drucksprühgeräte hervorragend. Da die Raupen das an den Pflanzen haftende Produkt über die Nahrung aufnehmen, sollten alle Pflanzenteile gründlich behandelt werden — bitte achten Sie auch auf die Blattunterseiten. Die fertige Spritzbrühe sollte innerhalb weniger Stunden aufgebraucht werden und kann nicht aufbewahrt werden. Bitte setzen Sie nur soviel Spritzbrühe an, wie Sie auch benötigen.
Was muss ich bei der Anwendung von Madex® Apfelwicklerfrei beachten?
Beim Einsatz des Produktes sollten die Pflanzen trocken sein. Nach dem Einsatz sollte es ca. 3 Stunden trocken bleiben, da das Produkt durch starken Regen abgespült werden kann. Da Madex® Apfelwicklerfrei einen Netz- und Hafteffekt besitzt (Regenstabilität von 90 mm), wird kein zusätzliches Netzmittel benötigt.
Es werden 2–4 Spitzanwendungen im Abstand von 8–10 Sonnentagen pro Saison durchgeführt.
Dem Produkt liegt eine ausführlichen Produktinformation bei. Darin befindet sich auch eine praktische Hilfe, um die Sonnentage zu zählen — so verpassen Sie keinen Spritztermin.
Wie kann ich Madex® Apfelwicklerfrei lagern und wie lange ist das Produkt haltbar?
Madex® Apfelwicklerfrei in der Originalflasche und lichtgeschützt im Tiefkühler (–18 °C) aufbewahren. Bei –18 °C kann Madex® Apfelwicklerfrei mehrere Jahre ohne Wirkungsverlust gelagert werden. Das Produkt bleibt bei –18 °C flüssig. Zwischen den Behandlungen kann es auch im Kühlschrank bei ≤ 5 °C für mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden. Nach der letzten Behandlung soll das Produkt wieder tiefgekühlt werden. Tiefgekühlt unbeschränkt haltbar.
Ist Madex® Apfelwicklerfrei ungefährlich für Kinder und Haustiere? Was ist mit Bienen?
Bei Madex® Apfelwicklerfrei handelt es sich um ein gezielt wirkendes biologisches Pflanzenschutzmittel auf Basis von Granuloseviren. Dieser natürlich vorkommende Krankheitserreger wirkt ausschließlich gegen die Obstmade. Bienen oder andere Nützlinge werden geschont. Auch ist Madex® Apfelwicklerfrei unbedenklich für Kinder und Haustiere.
Zulassungsnummer und Zulassungsinhaber:
00A280-00 — Andermatt Biogarten GmbH
Pflanzenschutzgesetz:
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Es handelt sich hierbei um ein Produkt, bei dem das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) Anwendung finden muss. Demnach darf dieses Pflanzenschutzmittel nur auf Freilandflächen angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Es gilt ein absolutes Anwendungsverbot (gem. §12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern. Weiterhin sind alle Hinweise in der Gebrauchsanweisung zu beachten.
Informationen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Hobbybereich finden Sie hier.
Ein Käuferinformationsblatt zu Pflanzenschutzmitteln finden Sie hier.
Das Sicherheitsdatenblatt finden Sie hier.